Die Verwendung von Ganzsachenausschnitten in Preußen - Preussensammler

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Die Verwendung von Ganzsachenausschnitten in Preußen

Postgeschichte

Am 15.September 1851 wurden in Preußen Briefumschlägen mit eingedruckten Wertstempeln (sogenannte gestempelte Couverts oder "Franco-Couverts")  zu 1, 2 und 3 Silbergroschen ausgegeben:
Vom 15. September d. J. ab sollen zum Frankiren der Briefe neben den Post-Freimarken auch gestempelte Brief-Couverts eingeführt werden und bei allen Post-Anstalten für den durch den Stempel ausgedrückten Werths-Betrag zum Verkauf gestellt werden... Zur Zeit sind nur Couverts zum Werthe von 1, 2 und 3 Sgr. in grossem und kleinen Format vorhanden... Damit einmal benutzte Couverts nicht wieder verwendet werden können, müssen die darauf befindlichen Stempel in derselben Weise, wie solches hinsichtlich der Post-Freimarken vorgeschrieben ist, durch den Vernichtungs-Stempel entwerthet werden... (Verfügung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Nr. 220 vom 3.September 1851)



Ganzsache der ersten Serie zu 2 Sgr. mit dem Nummernstempel 1338 entwertet aus Schmalleningken
(Regierungsbezirk Gumbinnen, heute Smalleninkai in Litauen) nach Königsberg in Ostpreußen.
Interessant ist die Entwertung des Wertstempels mit dem Nummernstempel am 2.November 1851.


Die Entwertung der Franco-Couverts wurde nur in einem kurzen Zeitraum nach deren Einführung mit dem Nummernstempel vorgenommen. Am 25.Oktober 1851 wurde dann die Federzug-Entwertung der Wertziffer mit blauer Tinte vorgeschrieben. Ein möglicher Grund für diese Anweisung besteht vermutlich darin, dass man das "erhabene" Porträt des Königs (Prägedruck !) nicht mehr mit einem Stempel beschädigen wollte. Allerdings sind noch nach diesem Termin Nummernstempel-Entwertungen bekannt, was aber einfach auf den Zeitverzug beim Versand der entsprechenden Vorschrift zurückzuführen ist.


Eine zweite Serie von Franco-Couverts mit Wertstempeln zu 4, 5, 6 und 7 Silbergroschen erschien am 20. November 1852. Diese Wertstempel waren jetzt nicht mehr rund, wie bei der ersten Ausgabe, sondern nach dem Vorbild britischer Freimarken für höherer Werte achteckig. Daher sind diese Ganzsachen auch als "Oktogone" bekannt:
Vom 20. d. M. ab sollen bei sämmtlichen Post-Anstalten ausser den gestempelten Briefcouverts zu 1,  2 und 3 Sgr. auch solche mit den Werthstempeln von 4. 5, 6 und 7 Sgr. für den durch den Stempel ausgedrückten Werthsbetrag zum Verkauf gestellt werden.  (Generalverfügung des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Nr. 240 vom 5.November 1852)


Ganzsache zu 5 Sgr. als Auslandsbrief von Berlin in die Niederlande. Das Porto bis an die Grenze
betrug 3 Sgr. und für die Weiterbeförderung innerhalb der Niederlande mussten weitere
2 Sgr. entrichtet werden.


Für eine ausdrückliche Erlaubnis der Verwendung der ausgeschnittenen und noch nicht entwerteten Wertstempel anstelle von Freimarken seitens der preußischen Postverwaltung gibt es heute laut Krauß keinen Beleg mehr. Er erwähnt allerdings eine Circularverfügung des Generalpostamtes vom 20.November 1851, (zitiert bei Watrein in Deutsche Sammlerzeitung 3/1925), nach der die "Frankirung durch Aufklebung von Stempeln aus gestempelten Postcouverts  als zulässig zu betrachten sei". Die entsprechende Circularverfügung wurde nicht im Postamtsblatt abgedruckt und kann auch als Einzelexemplar heute aber nicht mehr aufgefunden werden.


Ganzsache aus Charlottenburg nach Wrietzen, frankiert mit insgesamt 2 Sgr. für eine
Entfernung bis 20 Meilen, wobei ein Ganzsachenausschitt als Zusatzfrankatur verwendet
wurde


Es gibt aber eine indirekte Bestätigung für die offizielle Duldung der ausgeschnittenen Wertstempel als Freimarkenersatz. In der findet sich die Anordnung für die Postbeamten, wie sie bei der Entwertung von Ganzsachenausschnitten zu verfahren hatten:
Die Freimarken werden durch Bedruckung mit dem Nummernstempel der Aufgabe-Post-Anstalt, die Stempel auf den Couverts mittels Durchstreichens der Zahl, unter Anwendung blauer Dinte, entwerthet. Aus verdorbenen Couverts ausgeschnittene noch nicht entwerthete Stempel, welche von den Absendern später wie Freimarken benutzt werden, unterliegen dem für Freimarken vorgeschriebenen Entwerthungsverfahren. Die Nummern der Entwerthungsstempel werden besonders zur Kenntnis sämtlicher Post-Anstalten gebracht.  (Postdienst-Instruction Abschn.V, Abth. L, §.5 von 1854).

   

Während bei den auf Briefen und größeren Briefstücken befindlichen Ganzsachenausschitten in der Regel kaum ein Zweifel an der Verwendung anstelle einer Freimarke besteht und somit auch entsprechend im MICHEL Deutschland-Spezial bewertet werden, ist es für die häufig in alten Briefmarkenalben zu findenden "losen" Ganzsachenausschitte sehr schwierig, diesen Beweis anzutreten. Daher sind diese nur als Stempelbeleg verwendbar. Die Ausnahme stellen die mit einem Nummernstempel entwerteten Oktogon-Ausschnitte dar, da diese Ganzsachen erst nach der Verordnung vom 21.Oktober 1851 erschienen sind, gemäß der die Wertstempel in Ganzsachen mit blauem Federstrich zu entwerten waren, die ausgeschnittenen Wertstempel aber wie Freimarken mit dem Nummernstempel. 

Neben den Postkunden haben, wie Ohrt in seinem Beitrag in "Die Postfreimarken der deutschen Staaten" schrieb, wahrscheinlich auch die Postbeamten auf die Verwendung von Ganzsachenausschnitten zur Freimachung von Postsachen zurückgegriffen. Ursache war  seiner Meinung nach der Umstand, dass die hochwertigen Umschläge ("Oktogone") auch bei der kleinsten Postanstalt in entsprechender Anzahl vorhanden waren und nur selten Verwendung fanden, trotzdem aber täglich nachgezählt werden mussten.  


Als Beispiel hierfür ein Paketbegleitbrief aus Züllichau nach Berlin, frankiert mit 19 Sgr. (2  7 Sgr. und 1 x 5 Sgr.) in Ganzsachenausschnitten und einer 1/2 Sgr. Freimarke, insgesamt also 19 Sgr. 6 Pfennige. Das entspricht dem Porto für ein Paket mit einem Gewicht von 20 Pfund 20 5/10 Lot (21 Pfund) über eine Entfernung von 24 Meilen (21 x 5 x 1,5 Pfennige = 13 Silbergroschen 1,5 Pfennige) und einem Wert von 300 Thalern (6 Sgr.). Bemerkenswert ist die Entwertung der Freimarke durch einen Ortsstempel, während die Ganzsachenausschnitte vorschriftsgemäß durch Nummernstempel entwertet wurden. Eine mögliche Erklärung hierfür besteht in der Annahme, dass dieser Paketbegleitbrief erst nach dem 1.April 1859 befördert wurde. Ab diesem Tag war die Entwertung der Freimarken und Ganzsachenauschnitte mit Nummernstempeln nicht mehr zulässig. Leider kann für diesen Brief das Jahr nicht genau bestimmt werden. Aus der Literatur sind aber andere Belege aus Züllichau für die Zeit nach dem 1.April 1859 bekannt, bei denen die verwendeten Freimarken mit Ortsstempeln, die Ganzsachenausschnitte jedoch mit Nummernstempeln entwertet wurden.

Solange die Freimarken und die Wertstempel der Ganzsachen sich deutlich unterschieden, stellte die Anerkennung von Ganzsachenausschnitten als Freimarkenersatz kein Problem für die preußische Post dar. Mit der Einführung der Adlerserie und der gleichtigen Ausgabe von Ganzsachen mit motivgleichen Wertstempeln war es möglich geworden, nur am Rand gestempelte und dann eng ausgeschnittene Freimarken erneut zu verwenden, da es nur geringe Unterschiede zwischen den Freimarken und den Wertstempeln gab. Dazu zählte die deutlichere Prägung des Adlers bei den Wertstempeln, die aber bei Verwendung von feuchtem Leim beim Aufkleben des Ausschnitts verloren ging. Bei der zweiten Adler-Ganzsachenausgabe verlief, um diesbezügliche Probleme zu vermeiden, der Sicherheitsaufdruck nicht mehr oberhalb des Wertstempels, sondern schräg duch diesen. Damit war eine eindeutige Unterscheidung zwischen rundgeschnittenen Freimarken und den ausgeschnittenen Wertstempeln gegeben.


Brief aus Berlin nach Cöllwitz bei Halle, frankiert mit 2 rundgeschnittenen Ganzsachenausschnitten der Adlerausgabe

Brief Köln nach Neustadt,  mit einem viereckig geschnittenen Ganzsachenausschnitt der Adlerausgabe


Vor kurzem wurde in den Preußen-Studien Nr.124 erneut diskutiert, ob es sich bei der Verwendung von Ganzsachenausschnitten zur Freimachung von Briefen tatsächlich um eine postamtlich erlaubte Frankatur oder aber um Postbetrug gehandelt hat. Allerdings handelt es sich bei den vorgelegten Beispielen um Belege, bei denen die Nachtaxe aus anderen als den aufgeführten Gründen angewandt wurde.

Literatur:

  • Karlfried Krauß, "Die preußischen Nummernstempel", Potsdam 2009

  • Paul Ohrt, "Die Postfreimarken der deutschen Staaten Abschnitt XIII: Preußen", Leipzig 1896, herausgegeben von Hugo Krötzsch

  • Winfried Leist, Ganzsachenauschnitte als Frankutur - oder Postbetrug, Preußen-Studien 124

  • Karlfried Krauß, Anmerkungen zum  Artikel "Ganzsachenausschnitte als Frankatur ..., Preußen-Studien 125


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